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Widerrufsbutton ab Juni 2026: Das musst du als Shop-Betreiber jetzt wissen

Christian Hebrock · 02. April 2026 · 2 Min. Lesezeit

Nach dem Bestellbutton („Zahlungspflichtig bestellen“) und dem Kündigungsbutton kommt nun der nächste Hammer für den Online-Handel: Der Widerrufsbutton. Ab dem 19. Juni 2026 wird er für fast jeden Shop-Betreiber, der an Privatkunden (B2C) verkauft, zur Pflicht. Ziel des Gesetzgebers ist die „One-Click-Revocation“ – einen Vertrag zu widerrufen soll künftig genauso einfach sein wie ihn abzuschließen.

Wer ist von der neuen Button-Pflicht betroffen?

Die Regelung betrifft grundsätzlich alle Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen. Dazu gehören:

  • Klassische Online-Shops (Warenverkauf).
  • Anbieter von digitalen Dienstleistungen und Inhalten (z. B. Streaming, E-Books).
  • Plattformen mit Abonnements oder Buchungssystemen.
  • Anbieter von Online-Finanzdienstleistungen und Versicherungen.

Wichtig: Wenn du ausschließlich im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) tätig bist, betrifft dich diese Pflicht nicht, da es hier kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Es reicht nicht, irgendwo im Footer einen kleinen Link zu verstecken. Das Gesetz (der neue § 356a BGB) macht klare Vorgaben für die technische Umsetzung:

1. Sichtbarkeit und Beschriftung

Der Button muss gut sichtbar, ständig verfügbar und eindeutig beschriftet sein. Zulässig sind Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder etwas vergleichbar Klares. Er muss auch ohne vorherigen Login (z. B. für Gastbesteller) erreichbar sein.

2. Der zweistufige Prozess

Nach dem Klick auf den ersten Button darf der Widerruf nicht sofort ausgelöst werden. Es muss eine Bestätigungsseite folgen, auf der der Kunde seinen Namen und die Bestelldaten eingeben kann. Erst ein zweiter Button mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen“ schließt den Vorgang rechtsverbindlich ab.

3. Sofortige Bestätigung

Sobald der Kunde geklickt hat, musst du ihm unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem „dauerhaften Datenträger“ (in der Regel per E-Mail) schicken. Diese muss den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit enthalten.

Achtung: Bei Nichteinhaltung wird es richtig teuer

Wer den Stichtag am 19. Juni 2026 verschläft oder den Button falsch implementiert, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Hier verstehen die Behörden und Abmahnanwälte keinen Spaß:

Risiko-FaktorMögliche Folge
BußgelderVerstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
GroßunternehmenBei sehr hohen Umsätzen drohen Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
AbmahnungenWettbewerber und Verbraucherschutzverbände können dich kostenpflichtig abmahnen.
WiderrufsfristFehlt die korrekte Belehrung oder Funktion, kann sich die Widerrufsfrist für Kunden massiv verlängern.

Fazit: Warte nicht bis zur letzten Minute

Auch wenn es bis Juni 2026 noch ein wenig Zeit ist, solltest du die technische Umsetzung in deinem Shop-System (egal ob WooCommerce, Shopify oder Eigenbau) frühzeitig planen. Denke daran, dass zum gleichen Stichtag auch deine Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung angepasst werden müssen.

Wenn du Fragen zur technischen Einbindung in deinen WordPress-Shop hast oder Hilfe beim Design des Buttons brauchst, melde dich einfach bei mir!

Autor
CH
Christian Hebrock
Digital Creator & Developer · Köln
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